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Ich bin ein privater Inhaber einer Internetanschlusses in einer vierköpfigen Wohngemeinschaft. Vor drei Monaten habe ich aus heiterem Himmel einen Abmahnbescheid mit dem Vorwurf der Nutzung einer Filesharing-Plattform erhalten. Ich habe mich in dieser Angelegenheit an Herrn Dr. Höpfner gewandt und bin umgehend und hervorragend beraten worden in allen Fragen, die den Fall und mein eigenes Vorgehen betreffen. Ich bin mit der Kanzlei Höpfner ausgesprochen zufrieden.
C. F.